Werte Patientin!
Sie haben Interesse an unserer Seite zur Krebsvorsorge? Das beweist, wie sorgsam Sie mit ihrer Gesundheit umgehen. Deshalb hier einige allgemeine Informationen zu diesem Thema. Wenn Sie demnächst zu einer Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt kommen, werden Sie wahrscheinlich von der Arzthelferin oder vom Arzt gefragt, wie sicher Sie persönlich Ihre Vorsorgeuntersuchung gestalten möchten. Dazu sind einige grundsätzliche Punkte wissenswert:
Die gesetzliche Vorsorge-Untersuchung, wie sie von den Krankenkassen definiert wird, umfasst die Instrumentenuntersuchung und Abstrichentnahme vom Muttermund sowie die Tastuntersuchung des Unterbauches. Ab dem 30. Lebensjahr kommen die Tastuntersuchung der Brustdrüsen und ab dem 45. Lebensjahr die Untersuchung des Enddarmes und ein Stuhltest hinzu.
Moderne medizinische Erkenntnisse zeigen, dass man mit zusätzlichen Methoden/ Maßnahmen eine wesentliche Verbesserung der herkömmlichen Früherkennung erzielen kann. Dazu gehören vor allem der Vaginal-Ultraschall, ein HPV-Virus-Test vom Muttermund sowie der Ultraschall Brustdrüse und Mammographie.
Der Vaginalultraschall kann wertvolle Hinweise auf Erkrankungen der Eierstöcke, der Gebärmutter und der Gebärmutterschleimhaut geben. Auch nicht tastbare kleinste Veränderungen werden sichtbar. Die Untersuchung erfolgt ohne Strahlenbelastung, d.h. ist für den Organismus völlig unschädlich.
Der HPV-Test erkennt eine Virus-Infektion am Muttermund, die später verantwortlich für eine Krebsentstehung in diesem Bereich sein kann und beim herkömmlichen Abstrich nicht mit erfasst wird.
Mammographie und Brust-Ultraschall (Mammasonographie) helfen, nicht tastbare Veränderungen der Brustdrüse zu erkennen. Frauenärzte raten dazu, im 45. Lebensjahr eine so genannte Basismammographie anfertigen zu lassen, ab dem 50. Lebensjahr jährliche Mammographie-Kontrollen. Der Ultraschall als Vorsorgeuntersuchung versteht sich als ergänzende Maßnahme zur Mammographie.
Leider sind alle oben genannten Methoden bei symptomlosen Patientinnen nicht Routine-Bestandteil der gesetzlichen Vorsorge, obwohl dies seit langem eine Forderung aller Frauenärzte ist. Daher bieten wir in unserer Praxis den Vaginal-Ultraschall sowie den HPV-Test im Rahmen der Vorsorge auf Wunsch zusätzlich an. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte. Den Brust-Ultraschall sowie die Mammographie führen wir nicht selbst durch, beraten Sie jedoch gerne bezüglich unserer radiologischen Partner-Praxen.
Wenn Sie Interesse an zusätzlichen Untersuchungen , d.h. zusätzlicher Sicherheit haben, sprechen Sie uns an.
Sehr geehrte Patientin einer gesetzlichen Krankenkasse!
Sicher haben Sie es auch bemerkt: Veränderungen im Gesundheitswesen sind seit langem schon keine Verbesserungen mehr!
Die zunehmende Leistungsschwäche gesetzlicher Krankenkassen können und wollen wir nicht zum Maßstab für Qualität in der Medizin werden lassen. Die folgenden Leistungen - allesamt wertvolle Gesundheitsleistungen mit klarem Bezug zu unserem Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe- werden nicht mehr aus den Mitteln der Gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Sie können deshalb nur noch über die Ärztliche Gebührenordnung (GOA) direkt mit Ihnen privat abgerechnet werden. Zu jeder der im folgenden genannten Leistungen finden Sie in diesem Praxis-Ratgeber detaillierte Hinweise. Falls darüber hinaus noch Fragen bestehen - sprechen Sie bitte mit uns!
Erweiterte Krebsvorsorge-Untersuchung (für gesetzlich versicherte Patientinnen)
Knochendichte-Messung mittels Ultraschall
Spezielle Maßnahmen bei Kinderwunsch
Ernährungsanalyse und -beratung
Atteste und Bescheinigungen
Spezielle Laboruntersuchungen
Mammographie als Vorsorgeuntersuchung
Lagekontrolle einer Intrauterinspirale
Spezielle Untersuchungen in der Schwangerschaft
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft